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Wiener Gemeindebezirke ArtikelWien gliedert sich politisch in 23 Gemeindebezirke. Von den Wienern werden die Bezirke in der Regel nicht mit ihrem Namen, sondern mit ihrer Nummer genannt ("17. Bezirk"). Diese Nummern befinden sich auf jedem Straßenschild vor dem Straßennamen ("17., Pezzlgasse") und bilden auch die 2. und 3. Stelle der Postleitzahl ("1010" für den 1. Bezirk bis "1230" für den 23. Bezirk).
- Innere Stadt
- Leopoldstadt
- Landstraße
- Wieden
- Margareten
- Mariahilf
- Neubau
- Josefstadt
- Alsergrund
- Favoriten
- Simmering
- Meidling
- Hietzing
- Penzing
- Rudolfsheim-Fünfhaus
- Ottakring
- Hernals
- Währing
- Döbling
- Brigittenau
- Floridsdorf
- Donaustadt
- Liesing
Umgangssprachlich wird ab und zu anstelle der Nennung "Bezirk" auch "Hieb" benutzt.
1. bis 9. Bezirk gelten als Innenbezirk (auch innerhalb des Gürtels gelegen genannt, obwohl das für den 2. und Teile des 3. Bezirks nicht stimmt), alle anderen werden als Außenbezirke genannt.
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Die ursprüngliche Stadt Wien bestand ca. aus der Inneren Stadt. Ab dem 15. Jahrhundert erfolgte auch vor der Stadtmauer eine intensivere Besiedlung. Die Gemeinden zwischen Stadtmauer und dem 1707 errichteten Linienwall (im Bereich des heutigen Gürtels) nannte man "Vorstädte". Zur Vereinfachung der Verwaltung wurde 1849 beschlossen, diese Orte einzugemeinden, was dann 1850 geschah. Sie wurden in die Bezirke 1. - 8. eingeteilt. Durch Teilungen entstanden später 10 Bezirke.
Außerhalb des Linienwalles befanden sich die so genannten Vororte. Da der Linienwall eine Steuergrenze war, war das Leben dort viel billiger. Aus diesem Grund zogen sich die Verhandlungen zur Eingemeindung ungefähr 20 Jahre dahin. 1892 wurden dann die Vororte als die Bezirke 11. - 19. eingemeindet. 1900 wurde der 20. Bezirk vom 2. abgetrennt. 1904 wurde die auf der östlichen Donauseite gelegene Großgemeinde Floridsdorf als 21. Bezirk Teil von Wien.
Nach dem Anschluss 1938 wurden 97 niederösterreichische Ortschaften nach einer Verordnung des damaligen Wiener Bürgermeisters Neubacher vom 15. Okober 1938 eingemeindet, wodurch Wien "flächengrößte deutsche Stadt" wurde und als Groß Wien genannt wurde. Die Bezirksanzahl stieg auf 26 (22. Bezirk: Groß-Enzersdorf, 23. Bezirk: Schwechat, 24. Bezirk: Mödling, 25. Bezirk: Liesing, 26. Bezirk Klosterneuburg). Die Orte Breitenfurt , Laab in dem Walde , Perchtoldsdorf, Vösendorf und Hennersdorf blieben nicht beim Bezirk Mödling sondern wurden dem Bezirk Liesing zugeschlagen. Diese neuen Bezirke wurden als Landbezirke mit den Randgemeinden genannt.
Nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs wurde beschlossen, dies rückgängig zu machen, doch scheiterte das am Widerstand der Sowjets in dem alliierten Kontrollrat. Dabei entstand die Situation, dass die Bürger dieser Bezirke ihre Mandatare für den niederösterreichischen Landtag wählten. Diese Mandatare hatten aber dort kein Stimmrecht. Umgekehrt wurden die Randgemeinde von der Wiener Gemeindeverwaltung verwaltet, hatte aber keine Vertretung in dem Wiener Gemeinderat.
Erst 1954 stimmten auch die Sowjets der Wiederausgliederung der Randgemeinden zu. Zu dieser Zeit hatten sich die Bürger vielfach aber schon an die Zugehörigkeit zu Wien gewöhnt. Die Gemeinde Wien selbst warb um ein Verbleiben in dem Stadtverband. Es fanden sogar Nichtoffizielle Volksabstimmungen statt, wie in der Stadt Mödling und Klosterneuburg. Diese hatten aber keine Relevanz für die bereits 1945 getroffene Entscheidung. Ca. der 22. und 25. Bezirk (als 23. Bezirk) und etliche Gemeinden am Stadtrand verblieben somit bei Wien. 46 Gemeinden kamen zurück zu Niederösterreich. Wien verlor dadurch auch zwei Drittel seiner Fläche.
Folgen sind heute ca. mehr beispielsweise bei der Strom- und Gasversorgung sichtbar. Vor allem die Stromversorgung erfolgt größtenteils noch stets durch die in Wien ansässige Wien-Energie und nicht durch die EVN.
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Das Oberhaupt des Bezirks ist der Bezirksvorsteher. Er wird stets von der stimmenstärksten Partei gestellt, einer seiner beiden Stellvertreter ebenfalls. Der zweite Stellvertreter gehört normalerweise der zweitstärksten Partei an. Dabei stellen die Grünen den Bezirksvorsteher in dem 7. Bezirk, die ÖVP in den bürgerlichen Innenbezirken 1, 4, 8 und den Villenvierteln 13, 18 und 19. In allen anderen Bezirken wird der Bezirksvorsteher von der SPÖ gestellt (alle Angaben auf Grund der Bezirksvertretungswahlen 2001).
2002 wurde auch das Wahlrecht bei den Bezirkswahlen auch für Nicht-EU-Bürger, die mindestens fünf Jahre in Wien ihren Wohnsitz haben, gesetzlich verankert. Dieses Gesetz wurde jedoch 2004 vom Verfassungsgerichtshof auf Grund einer Beschwerde der FPÖ und der ÖVP wieder aufgehoben.
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